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01.07.2010
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TI Kanton
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Dienst- und Besoldungsordnung Referendum VPOD
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Leistungslohn
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Referendum gegen Leistungslohn. Während der Sommerferien müssen im Tessin 7000 Unterschriften gegen eine Änderung des kantonalen Anstellungsrechts gesammelt werden. Der VPOD wehrt sich mit dem Referendum zusammen mit anderen Vebänden gegen die Einführung des Leistungslohns. VPOD. VPOD-Magazin, Juli 2010
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11.06.2010
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Bern
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Demonstrationen Bern Dienst- und Besoldungsordnung VPOD Bern Stadt
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Rentenalter Streik
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"Die Stadt wird drauflegen". Berner Stadtangestellte demonstrierten gestern vor dem Rathaus gegen die Erhöhung ihres Rentenalters. Die Befürworter der Erhöhung ignoreieren, dass die Stadt mit der heutigen Regelung spart. (...). Mit Demofoto. Hannah Einhaus. Bieler Tagblatt. Freitag, 11.6.2010
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15.01.2009
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BS Kanton
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Dienst- und Besoldungsordnung Grosser Rat BS Kanton Verwaltung Basel
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Ferien
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Mehr Ferien für das Basler Staatspersonal. Die Staatsangestellten von Basel-Stadt erhalten mehr Zeit zur Erholung. Der Grosse Rat hat einer Personalgesetz-Änderung zugestimmt, die den Ferienanspruch aller Arbeitnehmer ab sofort auf mindestens 5 Wochen erhöht. Die unter 50-Jährigen erhalten statt wie bisher 20 neu 25 Freitage, bei den über 50-Jährigen steigt das Kontingent von 25 auf 28 Tage und bei den über 60-Jährigen von 30 auf 32 Tage. Damit, so argumentiert die Parlamentsmehrheit, verfüge der Kanton nunmehr über die gleich langen Spiesse wie die grossen privaten Arbeitgeber der Region. Er habe keine Wettbewerbsnachteile mehr und bessere Chancen, gut qualifiziertes Personal anzustellen oder zu halten. (...). Sergio Aiolfi. NZZ 15.1.2009
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17.09.2008
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Köniz
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Dienst- und Besoldungsordnung SP
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Taggeldversicherung Krankenversicherung
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SP und SVP feilschen um Taggeldversicherung. Die Gemeinde Köniz steht als Arbeitgeberin punkto Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schlecht da. Verwaltungsangestellte müssen nämlich eine private Taggeldversicherung abschliessen. Damit soll nun Schluss sein. Der Gemeinderat legte dem Parlament am Montag, 15.9.2008, eine entsprechende Änderung des Lohnreglements vor, die knapp genehmigt wurde. Zuvor sorgte vor allem die Höhe der Prämie der Taggeldversicherung für rauchende Köpfe. (…). Bund 17.9.2008
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01.01.1971
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Baden
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Abstimmung Dienst- und Besoldungsordnung VPOD
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Familienzulage Kinderzulage Lohnerhöhung Stimm- und Wahlrecht
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Auf den 1.1.1971 trat die strukturell revidierte Besoldungsverordnung in Kraft, die eine bessere Einreihung des handwerklichen Personals und die Verkürzung der Aufstiegszeit von 10 auf 8 Jahre beinhaltet. Einführung von Treueprämien, im Maximum ganzes Monatsgehalt nach 9 Dienstjahren. Erhöhung der Kinderzulagen von Fr. 360.- auf Fr. 480.-. Ab 1. Januar 1972 Erhöhung der Pikettdienstentschädigung bei städtischen Werken. In einer Volksabstimmung vom 6.2.1972 wurde die Gemeindeordnung gegen den Widerstand der Arbeitnehmerorganisationen angenommen, die das Gemeindepersonal vom passiven Wahlrecht in den Einwohnerrat ausschliesst. Auf den 1. Januar 1973 sind die Grundlöhne rückwirkend per 1. juli 1972 um 5% und ab 1.1.1973 um insgesamt 10% erthöht worden. VPOD Berichte 1970-1972, Seite 164
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01.01.1970
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Beinwil
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung
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Lohnerhöhung
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Die neue Dienst- und Besoldungsordnung erbrachte 1970 eine verbesserte Ämtereinreihung und eine durchschnittliche Reallohnerhöhung von 10%. VPOD Berichte 1970-1972, Seite 164
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01.01.1970
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Aarau
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung
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Familienzulage Kinderzulage Lohnerhöhung
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Die Grundbesoldungen wurden ab 1. Januar 1970 real um 3% und die Familien- und Kinderzulagen von Fr. 600.- auf Fr. 720.-, resp. von Fr. 360.- auf Fr. 480.- angehoben. Auf den 1. Januar 1971 erfuhren die Besoldungen eine Erhöhung um real 6%. Der Anspruch auf die 4. Ferienwoche konnte auf das 40. Altersjahr herabgesetzt werden. Durch Stadtratsbeschluss ist der bezahlte Urlaub für gewerkschaftliche Bildungsveranstaltungen bis zu maximal 10 Arbeitstagen im Jahr gewährleistet. Seit dem 1. Januar 1972 wird das 13. Monatsgehalt (8,3% Reallohnerhöhung) ausgerichtet. Die Forderung auf strukturelle Besoldungsrevision (Gleichstellung handwerkliches und administratives Personal) gab Anlass zu heftigen Auseinandersetzungen über das Mitbesitmmungsrecht, die zur Zeit andauert. VPOD Berichte 1970-1972, Seite 163
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01.04.1969
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Luzern
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Dienst- und Besoldungsordnung
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Arbeitszeit
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Die Arbeitszeit beim handwerklichen Personal wurde auf den 1. April 1969 von 45 auf 44 Stunden pro Woche verkürzt. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 179
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01.01.1969
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Luzern
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Dienst- und Besoldungsordnung VPOD
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Lenkzeitgutschrift Verkehrsbetrieb
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Für das Personal der Verkehrsbetriebe wurde im Zusammenhang mit der Einführung von Billettautomaten dem Stadtrat das Begehren auf 10% Zeitgutschrift unterbreitet. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 179
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01.01.1969
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SG Kanton
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1. Mai Dienst- und Besoldungsordnung Regierungsrat
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1. Mai Arbeitszeit Ferien
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Der Regierungsrat hat die verschiedenen Erlasse zur DBO in einer Vollzugsverordnung zusammengefasst, die auf den 1.1.1969 in Kraft trat und auf das gesamte Personal Anwendung findet. Durch diese Verordnung konnten folgende Verbesserungen erzielt werden: Neuregelung des Ferienanspruchs, am 1. Mai Gewähurng eines halben Freitages, Neuregelung der Arbeitszeit. (...). VPOD Berichte 1967-1969, Seite 179
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01.01.1969
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Luzern
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Dienst- und Besoldungsordnung
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Lohnerhöhung
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Auf den 1. Januar 1969 erfolgte eine Reallohnerhöhung von 4%. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 178
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01.01.1969
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Urdorf
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Dienst- und Besoldungsordnung VPOD
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Ämterklassifikation
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Eine vom VPOD und dem Gemeinderat gemeinsam erarbeitete neue Verordnung über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Gemeindepersonals, die eine bessere Ämtereinreihung und eine kürzere Aufstiegszeit vom Minimum zum Maximum brachten, wurde auf den 1. Januar 1969 in Kraft gesetzt. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 195
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01.01.1969
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LU Kanton
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Dienst- und Besoldungsordnung VPOD
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Dienst- und Besoldungsordnung Lohnerhöhung
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Auf Grund einer Motion stimmte der Grosse Rat einer Revision des Besoldungsregulativs per 1.1.1969 zu. Neben einer Reallohnerhöhung erfolgten strukturelle Änderungen. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 178
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01.01.1969
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SZ Kanton
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Dienst- und Besoldungsordnung VPOD
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Dienst- und Besoldungsordnung Lohn Strassenunterhalt
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Auf den 1.1.1969 ist die revidierte Verordnung über die Besoldung der Behörden und das Dienstverhältnis des Staatspersonals in Kraft getreten. Im Anschluss daran verlangten wir eine Revision der Weisungen über die Anstellung und Besoldung des Strassenpersonals. Auf den 1.11.1969 hat der Regierungsrat einen entsprechenden Beschluss erlassen. Dieser ignoriert jedoch unser Hauptbegehren auf rechtliche Gleichstellung mit dem übrigen Staatspersonal. Das Strassenpersonal wird nach wie vor im zivilrechtlichen Dienstverhältnis angestellt. VPOD Berichte 1967-1969 Seite 183
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01.10.1968
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Wädenswil
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung
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Arbeitszeit Lohnerhöhung
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Eine Änderung der Besoldungsverordnung im Jahre 1967 ermöglichte es nun, an tüchtige Funktionäre eine jährliche Zulage von Fr. 600.- auszurichten. Auf den 1. Oktober 1968 wurden die Löhne real um 6% erhöht. Die Arbeitszeit konnte ab 1. April 1968 von bisher 46 Wochenstunden auf 45 Wochenstunden und 15 Minuten inklusive Znünipause reduziert werden. Die Nettoarbeitszeit beträgt somit 44 Stunden pro Woche. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 196
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01.10.1968
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Thalwil
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung
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Lohnerhöhung
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Ab 1. Oktober 1968 wurden die Löhne des Personals real um 6% erhöht. Auf den 1. Januar 1969 trat eine neue Besoldungsverordnung mit strukturellen Änderungen in Kraft, die nicht durchwegs unseren Erwartungen entsprach. VPOD Berichte 1967-1969, Seitre 195
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01.10.1968
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Wiggiswil
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung
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Lohnerhöhung Überzeit
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Analog der kantonalen Regelung wurden die Löhne des Personals per 1. Oktober 1968 real um 6% erhöht. Die Besoldungsverordnung verpflichtete das Personal, pro Monat bis zu 4 Gratisüberstunden zu leisten. Diese Bestimmung konnte mit Wirkung ab 1. Januar 1970 eliminiert werden. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 196
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01.10.1968
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Dübendorf
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung VPOD
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Arbeitszeit Lohnerhöhung
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Ab 1, Oktober 1968 ist auch das Personal der Gemeinde Dübendorf in den Genuss einer Reallohnerhöhung von 6% gelangt. Trotz dem haben wir in einer Eingabe die Revision der gesamten Besoldungsverordnung gefordert und eine zeitgemässe Anpassung verlangt. Die Verhandlungen konnten bis heute noch nicht abgeschlossen werden. Für das Werk- und Strassenpersonal konnte ab 1. März 1968 die 44-Stunden-Woche verwirklicht werden. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 194
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01.07.1968
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Wallisellen
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung
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Arbeitszeit Hauswarte Lohnerhöhung
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Die Anstellungsbedingungen für die Schulhausabwarte wurden revidiert und ein neues Besoldungsregulativ auf 1. Juli 1968 in Kraft gesetzt, das eine finanzielle Besserstellung unserer Kollegen zur Folge hatte. Wie in fast allen Gemeinden des Kantons wurden die Löhne auf den 1. Oktober 1968 real um 6% erhöht. Für das handwerkliche Personal konnte ab 1. März 1968 die 44-Stunden-Woche eingeführt werden. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 196
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01.07.1968
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Schlieren
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung
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Hauswart Lohnerhöhung Treueprämien
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Am 1. Juli 1968 wurde eine Besoldungsrevision durchgeführt, die dem Personal unter anderem bessere Einreihungsbedingungen und höhere Lohnansätze brachten. Die Löhne der Schulabwarte, die nach einem separaten Reglement geregelt werden, wurden generelll um 3% erhöht. Auf 1. Oktober 1968 wurden die Löhne des gesamten Personals um weitere 6% erhöht. Im Moment ist eine neue Treueprämienregelung noch hängig. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 195
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01.01.1968
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SG Kanton
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Dienst- und Besoldungsordnung Grosser Rat
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Lohnerhöhung Pflegepersonal
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Die maximale Reallohnerhöhung wurde für das Jahr 1967 auf 8% beschränkt. Der Restsatz wurde erst am 1. Januar 1968 zur Auszahlung gebracht. Mit Beschluss des Grossen Rates sind die diplomierten Schwestern auf den 1.1.1968 um eine Besoldungsklasse gehoben worden. (...). VPOD Berichte 1967-1969, Seite 179
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01.01.1968
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Kreuzlingen
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Dienst- und Besoldungsordnung
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Arbeitszeit Lohnerhöhung
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Die Teilrevision des Dienst- und Besoldungsreglementes per 1.1.1968 brachte eine lineare Reallohnerhöhung von 12%. Die Arbeitszeit des Werk- und Bauamtspersonals wurde ab 1.1.1968 von 46 auf 45 Stunden pro Woche verkürzt. Einführung der 5-Tage-Woche ab 1.1.1969. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 184
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01.01.1968
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Solothurn
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Dienst- und Besoldungsordnung Verwaltung VPOD
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Löhne
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Ab 1.1.1968 wurden die Besoldungen um linear 10% erhöht. Zurzeit wird an einer Strukturellen Besoldungsrevision gearbeitet. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 183
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01.01.1968
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Rorschach
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Dienst- und Besoldungsordnung
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Arbeitszeitverkürzung Lohnerhöhung Treueprämien
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Die Revision des Dienst- und Besoldungsreglementes brachte per 1.1.1968 unter anderem folgende Verbesserungen: 4% Reallohnerhöhung, Arbeitszeitverkürzung von 46 auf 44 Stunden pro Woche für die Arbeiter, Verbesserung der Treueprämienregelung. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 182
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01.07.1967
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SH Kanton
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Dienst- und Besoldungsordnung Grosser Rat Regierungsrat VPOD Schaffhausen
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Arbeitszeit Lohnerhöhungen Pflegepersonal Zulagen
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Der Regierungsrat hat dem Spitalpersonal auf den 1.7.1967 die Inkonvenienz-Zulagen wie folgt verbessert: Nachtdienst Fr. 7.-, Sonntagsdienst (neu) Fr. 5.- und Bereitsshaftsdienst Fr. 5.-. Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Besoldungsgesetzes auf den 1.1.1969 gutgeheissen, wodruch eine Reallohnerhöhung von durchschnittlich 5% (Chefbeamte bis 15%) realisiert werden konnte. Auf den 1.7.1969 hat der Regierungsrat die Arbeitszeit des Handwerker- und Ökonomiepersonals der Anstalten auf 46 Wochenstunden reduziert. VPOD Berichte 1967-1979, Seite182
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